Nutzungsbedingungen Batteriebox.

Etat des installations

Terrain du Golf
Parcours
Greens
Tee de départ
Chariot
Voiturette

18-Loch Zugersee: Heutige Pin Position 2

9-Loch Rigi: Heutige Pin Position 2

9-Loch Par 3 Pilatus: Heutige Pin Position 2

Terrain du Golf
Parcours
Greens
Tee de départ
Chariot
Voiturette

18-Loch

9-Loch

6-Loch

Terrain du Golf
Parcours
Greens
Tee de départ
Chariot
Voiturette

18-Loch Panorama

9-Loch Campus

Terrain du Golf
Parcours
Greens
Tee de départ
Chariot
Voiturette

18-Loch Lägern

9-Loch Back Nine

9-Loch Altberg

Terrain du Golf
Parcours
Greens
Tee de départ
Chariot
Voiturette

18 trous

Terrain du Golf
Parcours
Greens
Tee de départ
Chariot
Voiturette

18-Loch: Orange

9 Loch Platz 1: Grün

9 Loch Platz 2: Rot

3-Loch Anlage

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5°
Ensoleillé
33 20Min 530 m
trous de Berne d'altitude
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Allgemeine Miet-/Nutzungsbedingungen für Batterieladeboxen

1. Mietgegenstand
Der Mietgegenstand ist jeweils die vom Golfpark Moossee (im Folgenden Golfpark genannt) zugewiesene Batterieladebox. Die Batterieladeboxen sind nummeriert und der Mietperson somit eindeutig zugeordnet. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Pro Batterieladebox ist nur eine Batterie zugelassen.

 

2. Mietzins und Mietbeginn
Der Mietzins richtet sich nach der offiziell gültigen Preisliste, derzeit jährlich CHF 100.-. Die Mietperson ist berechtigt, die Batterieladebox das gesamte Kalenderjahr zu nutzen. Der Mietbeginn erfolgt bei Aushändigung der Schlüssel.

 

3. Schlüssel
Die Mietperson bekommt für die Batterieladebox zwei Schlüssel ausgehändigt. Bei Verlust oder Nichtabgabe bei Vertragsbeendigung sind Neuanfertigungen und/oder der Austausch des Zylinders von der Mietperson zu erstatten. Die Kosten für die damit verbunden Umtriebe betragen pauschal CHF 50.-.

 

4. Nutzung der Batterieladebox und Aufbewahrung / Aufladen der Batterien
Die Batterieladebox darf ausschliesslich zur Lagerung von Akkus von Golf Trolleys genutzt werden. Es ist nicht gestattet Gegenstände auf der Ablagefläche der Batterieladebox bzw. im Batterieladecontainer zu deponieren. Diese werden vom Golfpark entsorgt. In der Batterieladebox dürfen weder Gefahrenstoffe noch andere Elektrogeräte (z.B. Verlängerungskabel, Doppelstecker, Golfuhren) gelagert werden. Die Batterieladebox ist schonend zu behandeln, es ist nicht gestattet Änderungen vorzunehmen. Beschädigungen sind im Sekretariat unverzüglich zu melden. Beschädigte oder defekte Akkus dürfen keinesfalls vor Ort geladen werden. Es ist insbesondere nicht erlaubt, Batterien ausserhalb der dafür vorgesehenen Schliessfächer im Batteriecontainer aufzubewahren und aufzuladen.

 

5. Kontrolle
Der Golfpark behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Voranmeldung Kontrollen des Batterieladefachs durchzuführen, um sicherzustellen, dass ausschliesslich Akkus geladen werden. Es dürfen keine Mehrfachsteckdosen oder andere nicht genehmigte Geräte verwendet werden, und es ist nicht gestattet, mehrere Akkus gleichzeitig in einem Fach zu laden. Bei Verstössen behält sich der Golfpark vor, den Mietvertrag ausserordentlich und fristlos zu kündigen.

 

6. Haftung
Der Golfpark haftet nicht für die Sicherheit der abgestellten Akkus. Beschädigungen oder Diebstahl sind Sache der Mietperson. Die Versicherung der Golfausrüstung ist Sache der Mietperson.

 

7. Laufzeit, Kündigung und Rückgabe
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat jederzeit auf das Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Bei Kündigung ist die Batterieladebox bis 31.12. des laufenden Jahres zu räumen und die zwei Schlüssel ebenfalls bis 31.12 des gleichen Jahres im Sekretariat abzugeben. Die Batterieladebox ist nach Beendigung der Vertragsdauer in dem Zustand zurückzugeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. Sie ist am Tage der Beendigung insbesondere in gründlich gereinigtem und einwandfreiem Zustand zu übergeben. Eine allfällige Nachreinigung kann die Migros Golf AG der Mietperson nach Aufwand in Rechnung stellen.

 

8. Ausserordentliche Kündigung
Entrichtet die Mietperson den Mietzins nicht bis spätestens 30.04. eines Kalenderjahres bzw.  4 Wochen nach Mietbeginn, ist der Golfpark berechtigt, das Mietverhältnis ausserordentlich und fristlos zu kündigen. Kann die Batterieladebox im Fall einer ausserordentlichen und fristlosen Kündigung nicht weitervermietet werden, hat die Mietperson den Mietausfall für die laufende Saison zu entrichten. Ein weiterer Grund zur ausserordentlichen Kündigung ist der Verstoss gegen diese Mietbedingungen und/oder Nutzungsvorschriften für die Batterieladebox. Der Golfpark ist im Fall einer ausserordentlichen Kündigung berechtigt, die Batterieladebox zu räumen. Wurde die Miete bereits entrichtet und erfolgt die ausserordentliche Kündigung während des Kalenderjahres, hat die Mietperson keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Teilrückerstattung der Miete.

 

9. Weitere Bestimmungen
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Migros Golf AG sowie das Platz- und Betriebsreglement der Migros Golf AG (derzeit abrufbar unter: www.migrosgolf.ch), welche einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bilden. Soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Migros Golf AG oder das Platz- und Betriebsreglement der Migros Golf AG abweichende Bestimmungen enthalten, gehen die Bestimmungen dieses Vertrages vor.

 

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen und Streitigkeiten mit der Migros Golf AG ist Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Luzern, Schweiz.