Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb an der Messe Zürich
Mit dem Ausfüllen der Stempelkarte stimmst du nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu:
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder dem benachbarten Ausland, welche das 18. Altersjahr vollendet haben. Pro Person ist nur eine Wettbewerbsteilnahme und nur mit korrekten persönlichen Angaben möglich. Mit der Teilnahme am Wettbewerb ist kein Kaufzwang verbunden.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeitenden der Migros Golf AG, SWICA und Conrèrcard Diners Club. Der Gewinn wird nicht bar ausbezahlt. Über den Wettbewerb wird – ausser mit den Gewinner:innen – keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner:innen werden von Migros Golf per E-Mail benachrichtigt.
Die Migros Golf AG, SWICA und Cornèrcard Diners Club behält sich das Recht vor, die Teilnehmenden zu Marketingzwecken zu kontaktieren. Die Teilnehmenden sind jederzeit berechtigt, die Verwendung ihrer Adressdaten zu untersagen. Migros Golf AG behält sich vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen die Teilnahmebedingungen vermutet/festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Migros Golf AG ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Wettbewerbsmodus vorzunehmen sowie bei Vorliegen wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.