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Allgemeine Vertrags und Reisebedingungen (AVRB)

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen von Migros Golf AG (AVRB)

Besten Dank für das Vertrauen und Interesse, das Sie der Migros Golf AG (nachfolgend Migros Golf oder wir/uns) entgegenbringen. Wir empfehlen Ihnen, die vorliegenden «Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen» (nachfolgend AVRB genannt) sorgfältig zu lesen. Diese AVRB gelten für Reisen, welche die Migros Golf unter der Marke Migros GolfCard oder durch ihre Golfparks durchführt.

Ziffer 1 "Pauschalreisen" findet nur dann Anwendung, wenn die Migros Golf als Veranstalterin einer Pauschalreise tätig wird. Handelt die Migros Golf lediglich als Vermittlerin von Leistungen Dritter, wird die Migros Golf nicht Vertragspartei des Pauschalreisevertrages. In diesem Fall findet Ziffer 2 "Reisevermittlung" Anwendung.

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1. Pauschalreisen

1.1. Vertragsgegenstand

Migros Golf veranstaltet für Sie Reisen. Wir verpflichten uns:

  • Ihre Reise wie vertraglich vereinbart von Anfang bis Ende zu organisieren und durchzuführen,
  • Ihnen die vereinbarte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und
  • alle weiteren Leistungen zu erbringen, die vertraglich vereinbart wurden.

Pauschalarrangement:
Ohne anderweitige vertragliche Abrede werden Pauschalarrangements gemäss den Daten und Beschreibungen in den Migros Golf und/oder Migros GolfCard Prospekten und anderen Migros Golf Publikationen organisiert und durchgeführt.

Beachten Sie:
Bei Reisearrangements ohne An- und Rückreise gelten unsere Leistungen in der Regel ab der Begrüssung am Zielort bis zur Verabschiedung am Zielort. An- und Rückreise müssen individuell organisiert werden. Bei Reisearrangements mit An- und Rückreise gelten unsere Leistungen in der Regel ab Flughafen in der Schweiz, für Schiffsreisen ab dem Einschiffungshafen und für Bahn- und Busreisen ab dem Abfahrtsort.

Wir verweisen Sie auf die jeweiligen Reiseprogramme.
In Publikationen der Migros Golf aufgeführten Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter bzw. Dienstleistungserbringern wird der (Pauschal-)reisevertrag direkt mit den Drittanbietern abgeschlossen. In diesen Fällen handelt die Migros Golf lediglich als Vermittlerin von Leistungen Dritter (siehe Reisevermittlung in Ziffer 2). Die Leistungen der Drittanbieter werden nicht Gegenstand eines mit der Migros Golf abgeschlossenen Vertrages.

Sonderwünsche: Bei gewissen Reisen können zusätzlich zum Pauschalarrangement Sonderwünsche (z.B. Extranacht, Sitzplatzreservation etc.) gebucht werden. Als Sonderwünsche gelten insbesondere jene Leistungen, die in den Migros Golf-Publikationen als optionale Leistungen aufgeführt werden. Sonderwünsche sind nur verbindlich und Vertragsbestandteil, wenn sie von uns ausdrücklich in der Buchungsbestätigung akzeptiert und einzeln aufgeführt werden.

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1.2. Vertragsabschluss und besondere Transportbestimmungen

1.2.1. Vertragsabschluss

Die von Migros Golf publizierten Daten und Leistungsbeschreibungen (z.B. in Migros Golf oder Migros GolfCard-Prospekten und anderen Migros Golf-Publikationen, z.B. via Internet) sind eine Einladung zur Offertstellung. Mit Ihrer Online-Buchung auf dem Buchungsformular geben Sie gegenüber Migros Golf ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrags ab.

Der Vertrag zwischen Ihnen und Migros Golf kommt in Form einer schriftlichen Buchungsbestätigung zustande. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten gemäss diesen AVRB und den vertraglichen Vereinbarungen für Sie und Migros Golf wirksam.

Falls Sie weitere Reiseteilnehmende anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die AVRB gelten für alle Reiseteilnehmenden.

1.2.2. Zugestellte Dokumente

Sie haben die Ihnen zugestellten Dokumente (Rechnung, Buchungsbestätigung, Reiseunterlagen, usw.) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung sowie korrekte und vollständige Schreibweise der Namen aller Reiseteilnehmenden gemäss Pass und/oder ID, zu überprüfen und Migros Golf bei Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu informieren.

Missachten Sie diese Pflichten, übernimmt Migros Golf keine Haftung und es bestehen keine Ersatz- oder Rückerstattungsansprüche.

1.2.3. Pass, Visa, Impfungen

In den Publikationen von Migros Golf finden Sie allgemeine Hinweise in Bezug auf die Pass- und Visumserfordernisse (in der Regel für Schweizer Bürger/innen) sowie allfällige gesundheitspolizeiliche Bestimmungen, die bei der Einreise in das von Ihnen gewählte Ferienland zu befolgen sind. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Drucklegung der jeweiligen Publikationen.

Erkundigen Sie sich vor Vertragsabschluss und bis zum Antritt der Reise in Ihrem eigenen Interesse, ob und welche Vorschriften für Ihre Reise bestehen, da diese Bestimmungen sich kurzfristig ändern können. Über die Einreisebestimmungen für Staatsangehörige eines Nicht-EU/EFTA-Mitgliedstaates informiert Sie die Botschaft des Reiselandes in der Schweiz. Für weitere Informationen zu notwendigen oder empfohlenen Impfungen wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Tropenarzt.

Bei Abschluss Ihrer Onlinebuchung bestätigen Sie, dass Sie und Ihre Reiseteilnehmenden über die für diese Reise notwendigen und korrekten Einreisedokumente verfügen oder dass Sie diese noch rechtzeitig besorgen.

Migros Golf übernimmt keine Haftung für eine Einreise- und/oder Ausreiseverweigerung aufgrund einer Nichterfüllung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf- und Gesundheitsvorschriften. Sie sind für die Einhaltung dieser Vorschriften und für die Mitführung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.

1.2.4. Jugendliche unter 18 Jahren

Personen unter 18 Jahren können an Reisen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen. Buchungen von minderjährigen Personen werden nicht entgegengenommen und ein Vertrag kommt nicht zustande.

1.2.5. Tiere

Das Mitführen von Haustieren unterliegt je nach Dienstleistungserbringer unterschiedlichen Bestimmungen. Erkundigen Sie sich vor Vertragsabschluss in Ihrem eigenen Interesse bei dem/den Dienstleistungserbringer(n) (Hotel, Restaurant usw.), ob diese Haustiere erlauben. Migros Golf übernimmt keine Haftung, wenn Leistungen aufgrund einer Nichterfüllung der Vorschriften des Dienstleistungserbringers verweigert werden.

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1.3 Reisepreise und Zahlungsbedingungen

1.3.1. Preise

Die Preise für die Reiseleistungen ergeben sich aus den Migros Golf-Publikationen. Andere Publikationen (z.B. Hotelprospekte und anderes, nicht von uns produziertes Informationsmaterial), Internetseiten von Dienstleistungserbringern oder eigene Anfragen bei Dienstleistungserbringern sind nicht Gegenstand des Reisevertrages und wir haften nicht für die darin enthaltenen Angaben.

Die Preise verstehen sich (wo nicht speziell erwähnt) pro Person in Schweizer Franken. Die ausgeschriebenen Preise sind aufenthaltsbezogen, d.h. die Preise der entsprechenden Saison kommen zur Anwendung.

Die ausgeschriebenen Preise in den Publikationen von Migros Golf sind Barpreise. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen und in der Buchungsbestätigung bestätigten Preise massgebend.

1.3.2. Buchungsgebühren/Zuschläge

Allfällige Buchungsgebühren und Zuschläge ersehen Sie aus den Migros Golf-Publikationen bei den entsprechenden Destinationen bzw. Reisearrangements.

1.3.3. Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung Ihrer online gebuchten Pauschalreise ist gegen Rechnung oder mit Kreditkarte möglich. Bei Bezahlung gegen Rechnung ist der gesamte Betrag gemäss Zahlungskonditionen auf der Rechnung fällig.

Die Reisedokumente werden Ihnen spätestens 10 Tage vor Abreise oder bei kurzfristigen Buchungen innerhalb nützlicher Frist ausgehändigt oder zugestellt.

Mit Ablauf der Zahlungstermine befinden Sie sich ohne weitere Mahnung in Verzug. Migros Golf ist berechtigt, ohne weitere Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten. Im Weiteren kann Migros Golf die Reiseleistungen verweigern bzw. die Reiseunterlagen zurückbehalten. Weitere Schadenersatzansprüche von Migros Golf bleiben ausdrücklich vorbehalten.

1.3.4. Preisänderungen

Es gibt Fälle, in welchen die vertraglich festgelegten Preise aus besonderen Gründen erhöht werden müssen, wie zum Beispiel:

  • nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)
  • neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben, Steuern (z.B. Mehrwertsteuer) oder Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen)
  • Wechselkursänderungen
  • ausserordentliche Preiserhöhungen von Dienstleistungserbringern (z.B. Hotels)

Falls Migros Golf solche Preiserhöhungen aus besonderen Gründen vornehmen muss, wird sie diese Preiserhöhungen bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reisedatum vornehmen.

Sofern die Preiserhöhung 10% des ausgeschriebenen und von uns bestätigten Arrangementpreises übersteigt, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden Ihnen von Migros Golf alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen innert 30 Tagen rückerstattet.

Falls Sie sich weigern, die Preisdifferenz innert der von Migros Golf gesetzten Frist zu begleichen, hat Migros Golf das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Ihnen die geleistete Zahlung – soweit möglich – zurückzuerstatten. Jegliche weitere Haftung wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen (vgl. Ziff. 1.7).

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1.4 Änderung der Reise

1.4.1. Meldung

Falls Sie eine Änderung Ihrer Angaben (z.B. Namen), Sonderwünsche oder andere generelle Änderungen an Ihrer gebuchten Reise vornehmen möchten, müssen Sie diese Änderungswünsche Migros Golf schriftlich mitteilen. Massgeblich für die Berechnung der Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 1.4.2 ist das Eingangsdatum Ihres Änderungswunsches bei Migros Golf.

Eine Änderung des Reiseziels oder Reisedatums gilt als Annullierung der ursprünglichen Buchung und Neubuchung. In diesem Fall gelten die Annullierungsbedingungen gemäss Ziffer 1.5.

1.4.2. Prüfung durch Migros Golf

Migros Golf prüft Ihre Änderungswünsche im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten. Migros Golf garantiert nicht, dass sämtlichen Änderungswünschen entsprochen wird. Sollte eine Änderung nicht möglich sein, informiert Sie Migros Golf entsprechend. Insbesondere die Fluggesellschaften verfügen je nach Tarif über strenge Bedingungen in Bezug auf Änderungen (z.B. Namen), Umbuchungen usw. vor und nach der Erstellung der Flugscheine/E-Tickets.

Ist die gewünschte Änderung möglich, fallen die Bearbeitungsgebühren und Mehrkosten (Ziffer 1.4.3 und 1.4.4) an. Nach erfolgreicher Durchführung der Änderung stellt Ihnen Migros Golf eine neue Buchungsbestätigung aus.

1.4.3. Bearbeitungsgebühren

Bei Änderung der Buchung mehr als 45 Tage vor Abreise erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60 pro Person, max. CHF 120 pro Änderung.

Für Änderungen ab 45 Tagen vor Abreise erheben wir folgende Bearbeitungsgebühr:

  • CHF 100 pro gebuchte Person, höchstens aber CHF 200 pro Änderung bei Pauschalarrangements,
  • CHF 60 pro gebuchte Person, höchstens aber CHF 120 bei Sonderwünschen.

Bei Pauschalarrangements, welche die An- und Rückreise enthalten, behalten wir uns bei Flugumbuchungen an der Feriendestination vor, zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten (gemäss Ziffer 1.4.4), eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30 pro gebuchte Person, höchstens aber CHF 60 pro Änderung zu verlangen.

1.4.4. Mehrkosten

Zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren nach Ziffer 1.4.3 tragen Sie alle durch die Änderung der gebuchten Reise entstehenden Mehrkosten in voller Höhe.

Bei Pauschalarrangements mit Linienflügen verrechnen wir Ihnen insbesondere für den Fluganteil die Kosten, welche die Fluggesellschaft uns in Rechnung stellt, die je nach Tarifklasse unmittelbar nach Vertragsschluss bis zu 100% betragen kann.

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1.5 Annullierung der Reise

1.5.1. Meldung

Falls Sie die Reise nicht antreten können, so müssen Sie dies Migros Golf schriftlich mitteilen unter Angabe des Grundes. Massgeblich für die Berechnung der Annullierungskosten ist das Eingangsdatum Ihrer Annullierung bei Migros Golf. Der Meldung sind die Reisedokumente, wenn bereits in Ihrem Besitze, beizulegen.

Migros Golf hält sich an die Reisehinweise des EDA und/oder des BAG. Sollten diese Bundesstellen vor Reisen in ein von Ihnen gebuchtes Land oder allfällige von Ihrer Reise betroffenen Regionen abraten, können Sie Ihre Buchung während einer bestimmten Periode kostenlos ändern. In diesen Fällen können Bearbeitungsgebühren gem. Ziffer 1.5.2, Versicherungsprämien und evtl. Visaspesen anfallen.

Wird vom EDA oder vom BAG nicht ausdrücklich vor Reisen in Ihr gebuchtes Land oder allfällige von Ihrer Reise betroffenen Regionen abgeraten, gelten die nachfolgenden Bedingungen unter Ziffern 1.5.2 und 1.5.3.

1.5.2. Bearbeitungsgebühren

Wenn Sie oder wir (z.B. aufgrund eines Verstosses gegen Ziffer 1.3.3 oder gestützt auf Ziffer 1.11) die gebuchte Reise unabhängig des Zeitpunktes ganz oder teilweise annullieren, erheben wir folgende Bearbeitungsgebühr:

  • CHF 100 pro gebuchte Person, höchstens aber CHF 200 pro Pauschalarrangement,
  • CHF 60 pro gebuchte Person, höchstens aber CHF 120 bei Sonderwünschen,
  • jeweils plus allfällige Annullierungskosten gemäss Ziffer 1.5.3.

Diese Bearbeitungsgebühr entfällt, sofern bei Annullierungen Annullierungskosten im Umfang von 100% des Reisepreises erhoben werden (vgl. Ziffer 1.5.3). Eine nachträgliche Stornierung sowie Rückzahlung der Annullierungskostenversicherung inkl. Assistance bzw. Extrarückreiseversicherung ist nicht möglich.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Bearbeitungsgebühren nicht durch die Versicherung gedeckt sind. Diese Gebühren sind in jedem Fall durch Sie zu bezahlen.

1.5.3. Annullierungskosten

Die Annullierungskosten des Pauschalarrangements und von Sonderwünschen werden Ihnen in der Regel direkt vor der Buchung angezeigt und auf der Buchungsbestätigung aufgedruckt.

Annullieren Sie oder wir (z.B. aufgrund eines Verstosses gegen Ziffer 1.3.3 oder gestützt auf Ziffer 1.11) ein Pauschalarrangement oder einen Sonderwunsch ganz oder teilweise, erheben wir in der Regel die auf der Buchungsbestätigung aufgedruckten Annullierungskosten und zusätzlich die Bearbeitungsgebühren.

Sofern keine Annullierungskosten auf der Buchungsbestätigung aufgedruckt sind, erheben wir zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren folgende Kosten in prozentualem Verhältnis zum jeweiligen Reisepreis:

  • 45 – 31 Tage vor Abreise: 30%
  • 30 – 16 Tage vor Abreise: 50%
  • 15 – 4 Tage vor Abreise: 70%
  • 3 – 0 Tage vor Abreise: 100%

1.5.4. Ersatzperson

Können Sie die gebuchte Reise nicht antreten, sind Sie jedoch in der Lage, uns eine Ersatzperson bekannt zu geben, die bereit ist, die Reise an Ihrer Stelle mitzumachen und das von Ihnen gebuchte Reisearrangement zu übernehmen, so erhebt Migros Golf lediglich eine Bearbeitungsgebühr gem. Ziffer 1.4.1.

In diesem Fall sind folgende Voraussetzungen gesamthaft zu erfüllen:

  • Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben.
  • Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Dienstleistungserbringer (z.B. Hotels oder Flug- und Schifffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern kann.
  • Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa, Zoll-, Impf- und Gesundheitsvorschriften).
  • Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegen.

Diese Person und Sie haften gegenüber Migros Golf solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.

Bei Last-Minute Buchungen und Sonderaktionen kann in der Regel keine Ersatzperson gestellt werden.

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1.6 Haftung

1.6.1. Probleme vor Ort

Entsprechen die Leistungen nicht den gebuchten Leistungen bzw. der Buchungsbestätigung oder sind diese mit einem anderweitig erheblichen Mangel behaftet, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, dies unverzüglich unserer Migros GolfCard Reisebegleitung («Ihr Kontakt» gemäss Reisedokumente) und dem Dienstleistungserbringer (z.B. Transferunternehmen, Hotel) zu melden.

Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer allfälligen Ersatzansprüche und ermöglicht in den meisten Fällen, vor Ort für Abhilfe zu sorgen. Unsere Reisebegleitung ist nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.

1.6.2. Ersatzlösung innert 48 Stunden

Sofern Ihnen vor Ort durch unsere Migros GolfCard Reisebegleitung oder den Dienstleistungserbringer nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung vorgeschlagen wird, müssen Sie die Migros GolfCard («Im Notfall…» gemäss Reisedokumente, Telefonnummer ersichtlich) in der Schweiz kontaktieren, um eine angemessene Lösung zu finden, sofern die Migros GolfCard (bei Fehlen einer Anlaufstelle vor Ort) nicht bereits kontaktiert worden ist.

Die Ihnen im Zusammenhang mit einer Ersatzlösung entstehenden Kosten werden Ihnen durch die Migros Golf ersetzt, jedoch nur im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung von Migros Golf und gegen Originalbeleg.

Sind die aufgetretenen Mängel so schwerwiegend, dass Ihnen die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort nicht zugemutet werden kann, so muss unsere Migros GolfCard Reisebegleitung oder, bei Fehlen einer Anlaufstelle vor Ort, die Migros GolfCard eine entsprechende schriftliche Bestätigung der erfolgten Reklamation mit Auflistung der Gründe ausstellen.

Unsere Migros GolfCard Reisebegleitung oder, bei Fehlen einer Anlaufstelle vor Ort, die Migros GolfCard ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandungen schriftlich festzuhalten.

1.6.3. Schriftliche Beanstandung

Ihre schriftliche Beanstandung und die Bestätigung der Migros GolfCard Reisebegleitung oder Migros GolfCard, senden Sie innert 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr an das Büro der Migros GolfCard, Katharinenhof 3, 6343 Holzhäusern, oder an golfcard (at) migrosgolf.ch.

Erfolgt die schriftliche Beanstandung nicht innert vorerwähnter Frist, erlöschen sämtliche allfälligen Schadenersatzansprüche. Allfällige Erschwerungen bei der Abklärung des Sachverhaltes durch spätere Geltendmachung des Schadens gehen zu Ihren Lasten.

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1.7 Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden

Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen Migros Golf den Reisepreis nicht zurückerstatten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung, die für die entstehenden Kosten aufkommt, wenn Sie die Reise aus einem dringenden Grund (wie z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von nahestehenden Angehörigen) vorzeitig abbrechen müssen. In dringlichen Fällen (z.B. eigene Erkrankung/ Unfall, schwere Erkrankung/Unfall oder Tod von nahestehenden Angehörigen) wird Ihnen die Migros GolfCard Reisebegleitung so weit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.

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1.8 Migros Golf kann die Reise nicht wie vereinbart durchführen oder muss die Reise vorzeitig abbrechen

1.8.1. Programmänderungen, Abbruch oder Nichtdurchführung der Reise

Migros Golf behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Flugzeugtypen, Fluggesellschaften oder Zeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Umstände es erfordern. Migros Golf bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.

Falls Migros Golf gezwungen ist, Ihre Reise wegen höherer Gewalt (vgl. Ziffer 1.12) abzusagen, ist Migros Golf bemüht, Sie in solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung vorzuschlagen.

Ist ein Ersatzprogramm in solchen Fällen (Programmänderung, Nichtdurchführung) nicht möglich oder verzichten Sie aus wichtigen Gründen darauf, erstatten wir Ihnen die bereits geleisteten Zahlungen, abzüglich allfälliger Servicepauschalen sowie Kostenanteile für Reservierung und Bearbeitung, zurück. Ein Anspruch auf die Durchführung eines Ersatzprogramms besteht nicht. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen.

Die auf dem Flugbillett angegebenen Flugzeiten gelten als vorgesehen. Aufgrund der zeitweiligen Überlastung des internationalen Luftraumes können Flugverspätungen oder -verschiebungen sowie Änderungen der Streckenführung in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden.

Muss die Reise vorzeitig abgebrochen werden, ist Migros Golf befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die von Migros Golf bereits gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen Ihrerseits sind ausgeschlossen.

1.8.2. Minderkosten bei Programmanpassungen

Muss Migros Golf eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern, so dass ein Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von uns eine Rückvergütung.

1.8.3. Überbuchungsprobleme

Bei Überbuchungen behalten wir uns vor, Sie kurzfristig zu informieren. Wir werden bemüht sein, Ihnen eine Ersatzlösung vorzuschlagen. Entsprechende Preisanpassungen werden wir in solchen Fällen im Rahmen von Ziffer 1.3.4 und 1.10.2 weiterbelasten bzw. zurückerstatten.

1.8.4. Unterbeteiligung

Für bestimmte Pauschalreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Beteiligen sich an einer solchen Reise zu wenig Teilnehmende oder liegen besondere Umstände vor, die Migros Golf vor der Abreise zu einer wesentlichen Änderung der in den Publikationen aufgeführten Leistungen zwingen, kann Migros Golf die Reise bis spätestens 21 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn annullieren.

In diesem Fall bemühen wir uns, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm vorzuschlagen. Entsprechende Preisanpassungen werden wir in solchen Fällen im Rahmen von Ziffer 1.3.4 und 1.10 weiterbelasten bzw. zurückerstatten. Sollte das Ersatzprogramm teurer werden, sind wir ermächtigt, einen Kleingruppen-Zuschlag zu erheben.

Ist ein Ersatzprogramm nicht möglich oder verzichten Sie darauf, erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen. Ein Anspruch auf die Durchführung eines Ersatzprogramms besteht nicht. Weitergehende Schadenersatzforderungen Ihrerseits sind ausgeschlossen.

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1.9 Kündigung und Rücktritt

Migros Golf kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise von Ihnen oder einem Ihrer Reiseteilnehmenden nachhaltig gestört wird oder wenn Sie oder einer Ihrer Reiseteilnehmenden aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für Migros Golf unzumutbar machen.

Das Gleiche gilt, wenn Sie oder einer Ihrer Reiseteilnehmenden sich in solchem Masse vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrags gerechtfertigt ist. Migros Golf behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Zusätzlich erheben wir eine Bearbeitungsgebühr nach Ziffer 1.5.2.

Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Sie selbst. Der Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschliesslich eventueller Erstattungen durch Dienstleistungserbringer, werden Ihnen jedoch angerechnet.

Falls die Kündigung oder der Rücktritt von Migros Golf vor dem Zeitpunkt der Abreise erfolgt, finden Ziffern 1.5.2 und 1.5.3 Anwendung.

Als unangebrachtes Verhalten gilt auch, wenn der Gesundheitszustand von Ihnen oder einem Ihrer Reiseteilnehmenden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht.

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1.10 Höhere Gewalt

«Höhere Gewalt» bedeutet jede unvorhersehbare und ungewöhnliche Ursache, die die Vertragserfüllung verhindert und ausserhalb des Machtbereiches der entsprechenden Partei liegt und schliesst insbesondere ein: Brand, Explosionen, Naturkatastrophen (wie Überflutungen, Erdbeben, Dürre, bei Schiffsreisen auch Hoch- oder Niedrigwasser), Währungscrash, Krieg oder andere kriegerische Ereignisse am Ferienort, welche aus Sicherheitsgründen einen Verzicht auf die Durchführung der Reise nahelegen, Unruhen, Epidemien und Pandemien, Embargos und staatliche Restriktionen (inkl. Erlasse oder übrige Handlungen staatlicher Behörden betreffend die Einschränkung der Bewegungsfreiheit oder die Einschränkung der wirtschaftlichen Tätigkeiten), Streiks, verspätete Eröffnungen von Hotels usw.

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1.11 Strafbares Verhalten

Besteht der dringende Verdacht, dass Sie oder ein Reiseteilnehmender im Ferienort oder auf der Reise eine strafbare und nach schweizerischem Strafrecht mit Freiheitsstrafe bedrohte Handlung begangen haben, ist Migros Golf dazu berechtigt, den Reisevertrag mit Ihnen fristlos aufzulösen. Migros Golf kann Ihnen den Reisepreis nicht zurückerstatten. Schadenersatzansprüche Ihrerseits wegen Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen. Migros Golf behält sich vor, ihren Verdacht den schweizerischen Strafverfolgungsbehörden zu melden.

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1.12 Verjährung

Gewährleistungsansprüche und Schadenersatzforderungen gegen Migros Golf, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende der Reise folgenden Tag.

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2. Reisevermittlung

2.1. Grundsatz

Bei in Publikationen der Migros Golf aufgeführten Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter bzw. Dienstleistungserbringern wird der (Pauschal-)reisevertrag direkt mit den Drittanbietern abgeschlossen. In diesen Fällen handelt die Migros Golf lediglich als Vermittlerin von Leistungen Dritter. Die Leistungen der Drittanbieter werden nicht Gegenstand eines mit der Migros Golf abgeschlossenen Vertrages.

Für vermittelte Leistungen gelten die Vertrags- und Reisebedingungen des anderen Reiseveranstalters oder Dienstleistungserbringers.

2.2. Kosten bei Änderung/Annullation

Die Kosten bei Änderung/Annullation für Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungserbringer (Flüge, Hotel, Ferienwohnung, Kreuz- und Flussfahrten, Motorhomes, Mietwagen, Freizeitparks etc.), welche Ihnen von Migros Golf lediglich vermittelt werden, bestimmen sich nach den Vertrags- und Reisebedingungen des einzelnen Dienstleistungserbringers.

2.3. Bearbeitungsgebühren

Bei Änderung einer vermittelten Buchung erheben wir in der Regel eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60 pro Person, max. CHF 120 pro Änderung.

2.4. Schwierigkeiten während der Reise

Entsprechen die von den Drittanbietern erbrachten Leistungen nicht den von Migros Golf vermittelten und in der Buchungsbestätigung aufgeführten Leistungen oder sind diese mit einem anderweitig erheblichen Mangel behaftet, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, dies unverzüglich der mitgeteilten Kontaktstelle gemäss Reisedokumente bekannt zu geben.

Allfällige Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche richten sich nach den jeweiligen Vertragsbestimmungen des Drittanbieters.

2.5. Haftung für vermittelte Leistungen

Migros Golf lehnt jegliche Haftung für vermittelte Leistungen vollumfänglich ab. Es gelten die jeweiligen Vertragsbestimmungen des anderen Reiseveranstalters oder Dienstleistungserbringers.

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3. Weitere Bestimmungen

3.1. Datenschutz

3.1.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten

Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die folgenden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen sowie andere Informationen, die der Kunde Migros Golf zur Verfügung stellt.

Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der angegebenen Daten. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbringung bearbeitet.

Sie können durch Migros Golf auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. Migros Golf behält sich das Recht vor, dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von Informationen nicht wünscht, kann er sich direkt an Migros Golf wenden.

Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von Migros Golf, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert, wenn er die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit zusammenhängende Datenbearbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt das Einverständnis von Dritten bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mit betroffen sind. Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu.

3.1.2. Weitergabe der Daten an Dritte

Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte oder Unternehmen, die mit Migros Golf wirtschaftlich verbunden sind, weitergeleitet.

Migros Golf hält sich an die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte zur Vertraulichkeit und Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des Kunden ermöglichen. Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu.

3.1.3. Besonderes betreffend Flug- und Schiffsreisen

Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen Ländern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln.

Der Kunde ermächtigt Migros Golf bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, sogenannte «Passenger Name Record (PNR)»-Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name, Geburtsdatum, vollständige Wohnadresse, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute, Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über das Gepäck sowie alle PNR-Änderungen in der Vergangenheit.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde Migros Golf bzw. die jeweilige Reederei, diese Daten zu übermitteln.

3.1.4. Weitere Informationen

Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit den Leistungen von Migros Golf unterliegt im Übrigen der Datenschutzerklärung der Migros-Gruppe, die weitere Informationen zu unserem Umgang mit Personendaten enthält, insbesondere wofür Personendaten bearbeitet werden, wie sie in der Migros-Gruppe weitergegeben werden und welche Rechte betroffene Personen mit Bezug auf ihre Personendaten haben.

Die Datenschutzerklärung der Migros-Gruppe ist online abrufbar, derzeit unter privacy.migros.ch.

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3.2. Reiseversicherung

3.2.1. Annullierungskostenversicherung oder Kombi-Paket

Wir empfehlen Ihnen dringend, bei der Buchung eine Annullierungskostenversicherung oder ein Kombi-Paket abzuschliessen, sofern Sie nicht bereits eine Versicherung mit genügender Deckung abgeschlossen haben.

3.2.2. Zusätzliche Versicherungen

Die Transportgesellschaften haften nur im Rahmen der bestehenden internationalen Abkommen. Deshalb empfiehlt Ihnen Migros Golf, für einen zusätzlichen Versicherungsschutz zu sorgen:

SOS-Schutz für Reisezwischenfälle: Sollten Sie während den Ferien eine schwere Erkrankung oder Verletzung erleiden oder sollte eine schwere Beeinträchtigung des Eigentums der versicherten Person an ihrem Wohnort (z.B. Feuer-, Wasser-, Elementar- oder Diebstahlschaden) eintreten, organisiert und bezahlt der SOS-Schutz die Suche und Bergung, den Transport in ein Krankenhaus in Ihrem Reiseland oder den Transport zurück in die Schweiz.

Reisegepäck: Wir empfehlen Ihnen, eine Reisegepäckversicherung abzuschliessen. Sie deckt die Kosten, die Ihnen bei Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung Ihres Gepäcks entstehen.

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3.3. Ombudsmann

Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Migros Golf sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann der Reisebranche gelangen. Der Ombudsmann strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Migros Golf eine faire und ausgewogene Einigung an:

Ombudsmann der Schweizer Reisebranche
Postfach, 8038 Zürich
Telefon: +41 (0)44 485 45 35
Web: www.ombudsman-touristik.ch
E-Mail: info (at) ombudsman-touristik.ch

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3.4. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen und Streitigkeiten mit Migros Golf ist Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen anwendbar. Für Streitigkeiten gilt Gerichtsstand Luzern, Schweiz.

Gültig ab Juni 2025