Transparenz trifft Vertrauen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Migros Golf / Migros GolfCard

1. Migros GolfCard

1.1 Vertragspartnerin
Vertragspartnerin für die Migros GolfCard ist die Migros Golf AG, c/o Genossenschaft Migros Luzern, Postfach, 6031 Ebikon.

1.2 Geltungsbereich allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Migros GolfCard (nachfolgend «AGB») gelten für alle Anmeldungen und abgeschlossenen Verträge via Beitrittsformulare oder Online-Anmeldungen. Mit Unterzeichnung des Beitrittsformulars oder der Anmeldung via Online-Anmeldeformular werden gleichzeitig die geltenden AGB akzeptiert.

1.3 Beitritt zu Migros GolfCard
Wer Mitglied der Migros GolfCard werden möchte, füllt die Onlineanmeldung bzw. das Beitrittsformular vollständig und wahrheitsgemäss aus und sendet das Formular an folgende Korrespondenzadresse: Migros GolfCard, Katharinenhof 3, 6343 Holzhäusern. E-Mail: golfcard(at)migrosgolf.ch

1.4 Aufnahmebedingungen
Die Migros GolfCard kann grundsätzlich jede und jeder erwerben, die/der über eine gültige Platzreife (gemäss den Anforderungen des Swiss Golf Verbandes) oder ein offizielles Handicap verfügt. Spieler/innen welche in der Ausbildung zur Platzreife sind, können ebenfalls die Mitgliedschaft beantragen. Zum Spiel auf unseren Anlagen gelten die offiziellen Zulassungsbedingungen der Migros Golfparks, weitere Informationen unter www.migrosgolf.ch.

1.5 Handicap Verwaltung
Die Verwaltung des Handicaps bei Migros GolfCard beruht auf dem WHS Handicap Reglement.
Zum Reglement

Um eine Migros GolfCard erstellen zu können, wird die jeweilige Adresse bei der Registrierung an Swiss Golf weitergeleitet.

1.6 Regeln und Etikette
Mitglieder der Migros GolfCard müssen die Regeln des R&A Rules Limited und die Regeln der einzelnen Golfparks und Golfanlagen als Gastspieler respektieren. Die Reglemente und weitere Informationen sind einsehbar unter www.migrosgolf.ch oder können bei Bedarf beim entsprechenden Golfpark bezogen werden.

1.7 Mitgliedskarte
Nach Bezahlung des Jahresbeitrages per Ende Jahr erhalten die Mitglieder ihre persönliche Migros GolfCard ca. Ende Februar. Darauf vermerkt sind: Name, Vorname, ID-Nummer, Spielstärke (Handicap Index), PIN und Gültigkeitsjahr.

Alle Mitglieder haben jederzeit die Möglichkeit, ihr aktuelles HCP Stammblatt einzusehen unter:
MySwissGolf

Bei Verlust des Ausweises kann gegen Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- eine neue Karte bestellt werden.

1.8 Jahresbeiträge
Jahresbeiträge gelten immer pro Kalenderjahr und sind unabhängig vom Ein- oder Austrittsdatum. Rückerstattungen jeglicher Art - insbesondere pro Rata - sind ausgeschlossen. Die aktuellen Preise sind einsehbar unter: www.migrosgolf.ch

1.9 Kündigung und Verlängerung
Die Migros GolfCard kann schriftlich per E-Mail oder Post bis 30. November jeden Jahres auf Ende Jahr gekündigt werden. Wird bis zu dem vorgenannten Zeitpunkt keine schriftliche Kündigung eingereicht, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein Jahr. Dabei wird der volle Jahresbeitrag fällig.

1.10 Ausschluss / Aufnahmeverweigerung
Migros GolfCard behält sich das Recht vor, Personen die Erteilung einer Mitgliedschaft zu verweigern oder diese zu entziehen. Seitens der Migros GolfCard ist in solchen Fällen keine Begründung notwendig.

1.11 Änderungen
Migros GolfCard Mitglieder nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der AGB vorbehalten bleiben, und dass ihnen diese jeweils in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden.

2 Golf Academy

2.1 Privatlektionen / private 9- bzw. 18-Loch Runde mit Pro

2.1.1 Buchung einer Privatlektion / einer privaten 9- bzw. 18-Loch Runde mit Pro
Buchungen für eine Privatlektion oder einer privaten 9- bzw. 18-Loch Runde mit dem Pro können am Schalter des jeweiligen Golfparks, aber auch telefonisch oder per Internet getätigt werden. Der Eingang der Buchung wird als definitive Zusage gewertet und die AGB gelten damit als akzeptiert.

2.1.2 Abmeldung einer Privatlektion
Bei Abmeldungen einer Privatlektion bis 48 Stunden vor der gebuchten Privatlektion werden keine Kosten erhoben. Bei verspäteten Abmeldungen (weniger als 48 Stunden vor der Privatlektion) bleibt die gesamte Lektionsgebühr geschuldet. Es kann eine Ersatzperson gestellt werden.

2.1.3 Abmeldung einer privaten 9- bzw. 18-Loch Runde mit Pro
Bei Abmeldungen einer privaten 9- bzw. 18-Loch Runde mit dem Pro bis 5 Tage vor der gebuchten Runde werden keine Kosten erhoben. Bei verspäteten Abmeldungen (ab 4 Tage vor der gebuchten Runde) bleibt die gesamten Lektionen Gebühr geschuldet. Es kann eine Ersatzperson gestellt werden.

2.1.4 Bildmaterial
Zwecks Verbesserung der Technik können Bildaufnahmen gemacht werden.

2.2 Kurswesen

2.2.1 Kursorganisation
Aus organisatorischen Gründen behalten sich die Golfparks der Migros Golf AG vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse bei prozentualer Rückerstattung des Kursgeldes zu kürzen.

Fällt eine Kursleitung aus, können die Golfparks der Migros Golf AG einen Kursleitungswechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen

2.2.2 Kursplätze und Durchführung
Um die Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen die Golfparks der Migros Golf AG für jedes Lernangebot eine minimale und maximale Teilnehmendenzahl fest, welche bei Bedarf angepasst werden kann. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.

Bei ungenügender Zahl an Teilnehmenden wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen bzw. zurückerstattet. Die Golfparks der Migros Golf AG behalten sich weiter vor, aufgrund anderer, von den Golfparks der Migros Golf AG nicht zu vertretenden Gründe, im Programm angekündigte Kurse abzusagen. Bereits bezahlte Kursgelder werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden, insbesondere Schadenersatzansprüche bei Änderungen oder Absage eines Kurses, werden ausdrücklich wegbedungen. Bei ungenügender Zahl von Teilnehmenden eines Kurses kann es in Einzelfällen vorkommen, dass ein Golfpark der Migros Golf AG den Kurs unter Vorbehalt des Einverständnisses der Teilnehmenden durchführt, jedoch das Kursgeld entsprechend erhöht oder, wo es sinnvoll ist, die Anzahl der Lektionen bei gleichbleibendem Preis reduziert.

2.2.3 Kursanmeldung und Kurszahlung
Kursanmeldungen können am Schalter des jeweiligen Golfparks der Migros Golf AG, schriftlich, telefonisch oder per Internet getätigt werden. Die mündliche oder schriftliche Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des entsprechenden Kursgeldes. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inkl. allfälliger Mehrwertsteuer (MwSt.). Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung. Nach der Anmeldung für einen Kurs erhält die/der Teilnehmende vom Golfpark der Migros Golf AG eine Anmeldebestätigung mit verbindlichen Zahlungsanweisungen.

Die Dauer des Kurses richtet sich nach dem gebuchten Kurs und ist befristet. Je nach Abmeldezeitpunkt können die Golfparks der Migros Golf AG das Kursgeld gemäss folgender Regelung ganz oder teilweise erlassen.

2.2.4 Abmeldungen
Eine Abmeldung aus einem Kurs ist mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeitpunkt kann das Kursgeld ganz oder teilweise erlassen werden. Dazu gelten folgende Regelungen:

Bei Kursen bis CHF 1‘000:
Bei Abmeldungen bis mindestens 7 Kalendertage vor Kursbeginn wird die Migros Golf AG das Kursgeld erlassen bzw. zurückerstatten, wobei eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- erhoben wird. Die Abmeldung kann per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Erfolgt die Abmeldung weniger als 7 Kalendertage vor Kursbeginn, ist das gesamte Kursgeld geschuldet.

Bei Kursen über CHF 1‘000:
In diesem Fall braucht die Migros Golf AG eine Kursabmeldung per Briefpost (als Eingangsdatum gilt der Poststempel) oder per E-Mail. Der Erlass bzw. die Rückerstattung des Kursgeldes erfolgt dann wie folgt:

Abmeldezeitpunkt und Rücktrittsgebühr bei einem Kursgeld ab CHF 1'000.00:
Bis 22 Kalendertage vor Kursbeginn: Kein Unkostenbeitrag
Ab 21 bis 15 Kalendertage vor Kursbeginn: CHF 30.- Unkostenbeitrag
Ab 14 bis 8 Kalendertage vor Kursbeginn: 50% des Kursgeldes
Ab 7 Kalendertage bis einen Tag vor Kursbeginn: 80% des Kursgeldes
Nach dem Kursstart: Kein Erlass bzw. keine Rückerstattung des Kursgeldes.

2.2.5 Kursausschluss
Die Golfparks der Migros Golf AG behalten sich vor, Teilnehmende aus einem Kurs auszuschliessen.

In folgenden Fällen ist das ganze Kursgeld geschuldet, d.h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursgeldes:
Kursausschluss aufgrund Nichtbezahlung des Kursgeldes sowie in schwerwiegenden Fällen (Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung etc.).

2.2.6 Abonnemente
Pauschalabonnemente sind über eine bestimmte Zeitperiode gültig (z.B. für einen Monat, ein halbes Jahr etc.).

Wertabonnemente beinhalten einen bestimmten Geldbetrag für den Bezug von einer bestimmten Anzahl von Lektionen und sind auf eine fix definierte Zeitperiode gültig.

Gültigkeitsbereich und -dauer:
Die Abonnemente sind während der von den Golfparks der Migros Golf AG vordefinierten Zeitperiode gültig. Die Abonnementsgebühr ist unabhängig von der effektiven Nutzung des Abonnements geschuldet. Nach Ablauf der Gültigkeit verfällt ein allfälliges Restguthaben ersatzlos.

2.2.7 Haftungsausschluss, Versicherung und Einhaltung von Reglementen
Für alle von der Migros Golf AG organisierten Golfkurse und Veranstaltungen schliesst die Migros Golf AG jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Migros Golf AG auch nicht haftbar gemacht werden.

Bei sämtlichen durch die Golfparks der Migros Golf AG organisierten Kursen und Veranstaltungen sind alle Teilnehmenden selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen können die Golfparks der Migros Golf AG nicht haftbar gemacht werden.

Das Benutzen der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Es sind zwingend die Regeln des R&A Rules Limited und die Regeln der einzelnen Golfparks und Golfanlagen einzuhalten.

Die Reglemente und weitere Informationen sind einsehbar unter www.migrosgolf.ch oder können bei Bedarf beim entsprechenden Golfpark bezogen werden.

2.2.8 Versäumte Lektionen
Versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden. Grundsätzlich sind auch keine Kursgeld-Rückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen möglich.

3 Jahreskarten

3.1 Erhalt und Umgang mit Jahreskarten
Die  Golfparkleitung des jeweiligen Golfparks der Migros Golf AG kann die Anzahl der Jahreskarten beschränken. Jahreskarteninhabende nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass Reglementsänderungen zum Bezug von Jahreskarten vorbehalten bleiben und, dass ihnen diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung können Karteninhabende keine Rechte ableiten.

Die Jahreskarte ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Der jeweilige Golfpark der Migros Golf AG behält sich diesbezüglich Kontrollen vor. Ein Verstoss hat das Aussprechen eines Platzverbotes für die Karteninhabende und für den unbefugten Dritten zur Folge. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Jahreskartenbetrages.

Nichtbenutzen der Anlage berechtigt die Karteninhabende nicht zur Reduktion/Rückforderung des Jahreskartenbetrages. Der jeweilige Golfpark der Migros Golf AG kann sein Angebot und die Betriebszeit jederzeit ändern. Jahreskarteninhabende haben im Falle einer Reduktion des Angebotes oder der Betriebszeiten keinen Anspruch auf eine Rückvergütung oder Verlängerung seiner Jahreskarte.

Es besteht die Möglichkeit, die Jahreskarte gegen eine Gebühr bei der europäischen Reiseversicherung (ERV) zu versichern. Dadurch wird bei Krankheit, Verletzung, Tod, Wechsel des Arbeitsortes, unverschuldeter Kündigung Annullierungskosten-Schutz für die bereits beglichene JK-Gebühr garantiert.
Zur Annullationskosten-Versicherung

3.2 Kündigung
Ohne schriftliche Kündigung bis am 30. November wird die Jahreskarte automatisch um ein Jahr verlängert. Nach diesem Termin wird der volle Jahreskartenbeitrag für das kommende Jahr fällig.

3.3 Haftungsausschluss, Versicherung und Einhaltung von Reglementen
Für das Benutzen der Golfanlage schliesst die Migros Golf AG jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen auf dem Gelände kann die Migros Golf AG auch nicht haftbar gemacht werden.

Jahreskarteninhabende sind selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen können die Golfparks der Migros Golf AG nicht haftbar gemacht werden.

Das Benützen der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Es sind zwingend die Regeln des R&A Rules Limited und die Regeln der einzelnen Golfparks und Golfanlagen einzuhalten.

Die Reglemente und weitere Informationen sind einsehbar unter www.golfparks.ch oder können bei Bedarf beim entsprechenden Golfpark bezogen werden.

4 Migros GolfPass

Für Clubmitglieder des Golfclubs Waldkirch, Lägern, Ennetsee, Oberkirch, Bern und La Côte (ausgenommen Junioren bis 18 Jahre) besteht die Möglichkeit einen Migros Golf Pass zu erwerben. Dieser berechtigt zum Gratisspiel auf allen Migros-Golfanlagen innerhalb der gewählten Jahreskarten-Kategorie, analog dem Buchungsrecht gemäss Platz- und Betriebsreglement Pkt. 5ff.

Der Migros GolfPass ist ein Upgrade zur Jahreskarte und somit an die Dauer sowie Kategorie der jeweiligen Jahreskarte gebunden.

4.1 Kündigung
Ohne schriftliche Kündigung bis am 30. November wird der Migros GolfPass automatisch um ein Jahr verlängert. Nach diesem Termin wird der volle Migros GolfPass-Beitrag für das kommende Jahr fällig.

4.2 Buchungen

4.2.1 Grundlage
Für die Buchungen von Migros GolfPass Inhabenden gilt immer die Jahreskartenkategorie des Heim-Golfparks als Grundlage. Buchungen sind frühestens 7 Tage im Voraus möglich.

4.2.2 Kurz- und langfristige Buchungen
Es ist eine langfristige Buchung pro Woche möglich (gilt nicht für Heimclub). Kurzfristige Buchungen sind unbeschränkt möglich (im Rahmen des maximalen Kontigents pro Fremdanlage).

4.2.3 Anzahl Buchungen pro Jahr
Pro Fremdanlage (also nicht Heimclub/Heimgolfpark) sind max. 12 Buchungen (unabhängig von der Anzahl gespielter Löcher) pro Jahr möglich. Jede weitere Buchung wird mit einem reduzierten Greenfee-Preis analog Migros GolfCard Mitglieder verrechnet. Rundenkontigente, die im Kalenderjahr nicht eingelöst werden, verfallen per 31.12. des jeweiligen Jahres und können nicht auf das Folgejahr übertragen werden.

Die Greenfeegebühren an Turnieren sind im Migros GolfPass innerhalb des Rundenkontigents von 12 Runden pro Fremdanlage inbegriffen. Das Matchfee muss ordentlich bezahlt werden. Nach Ausschöpfung des Rundenkontigents von 12 Runden pro Fremdanlage bezahlen Migros Golf Pass-Inhaber den Greenfee-Preis Migros GolfCard Mitglieder. Das Matchfee muss ordentlich bezahlt werden.

4.3 Clubmitglieder ohne GolfPass
Clubmitglieder des Golfclubs Waldkirch, Lägern, Ennetsee, Oberkirch, Bern und La Côte (ausgenommen Junioren bis 18 Jahre) mit Jahreskarten (ohne Option Migros Golf Pass) erhalten auf den übrigen Migros Anlagen einen Rabatt analog dem Greenfee Preis für Migros GolfCard-Inhaber. Für Junioren bis 18 Jahre beträgt der Rabatt 50% auf das Greenfee.

5 Allgemein

5.1 Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit den Produkten und Dienstleistungen der Migros Golf AG unterliegen der Datenschutzerklärung der Migros-Gruppe. Die Datenschutzerklärung erläutert den Umgang der Migros mit Personendaten unter anderem im Zusammenhang mit den Produkten und Dienstleistungen der Migros Golf AG und enthalten insbesondere Angaben dazu, wofür Personendaten bearbeitet werden, wie sie in der Migros-Gruppe weitergegeben werden und welche Rechte betroffene Personen mit Bezug auf ihre Personendaten haben. Die Datenschutzerklärung ist online abrufbar, derzeit unter privacy.migros.ch. Mit Erwerb der Migros GolfCard bzw. einem anderen Vertragsschluss mit der Migros Golf AG akzeptieren die Mitglieder die damit gemäss Datenschutzerklärung verbundene Bearbeitung ihrer Personendaten.

Die Migros Golf AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen der Migros-Gruppe übermitteln den Mitgliedern Informationen und Angebote von sich und anderen Unternehmen der Migros-Gruppe sowie von Partnerunternehmen z.B. in Form von E-Mails und Werbebroschüren. Mit Erwerb der Migros GolfCard bzw. einem anderen Vertragsschluss mit der Migros Golf AG stimmen die Mitglieder zu, dass entsprechende Nachrichten auch elektronisch übermittelt werden können.

Diese Nachrichten und ihr Versand können jeweils auch personalisiert werden, um die Mitglieder nur Informationen zu übermitteln, die für sie voraussichtlich interessant sind. Um den Mitgliedern ein möglichst persönliches Nutzungserlebnis zu bieten, kann die Migros Golf AG Verhaltens- und Transaktionsdaten zusammen mit bereits vorhandenen Personendaten auswerten. Nähere Informationen zu dieser Profilierung sowie zu den Rechten der Mitglieder finden sich ebenfalls in der Datenschutzerklärung der Migros.

Die Migros Golf AG kann im Einzelfall in Zusammenarbeit mit den Golfclubs zur Identifikation und Verifikation von Mitgliedern sowie zur Kontaktaufnahme und zur Prüfung der rechtmässigen Teilnahme an Tournieren personenbezogene Daten abgleichen.

5.2 Webcam
Zur Information: auf dem Golfpark-Areal sind Webcams installiert. Auskunft zu den einzelnen Standorten sind vor Ort erhältlich, siehe auch entsprechende Piktogramme mit QR-Code.

5.3 Programm-, Preis- und AGB-Änderungen
Die Migros Golf AG behält sich das Recht vor, das Programm, die Preise sowie die AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltende Version, welche für diesen Vertragsabschluss nicht einseitig geändert werden kann.

5.4 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so werden dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht beeinträchtigt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine zulässig wirksame Bestimmung zu ersetzen, durch die der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann und die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke.

5.5 Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen und Streitigkeiten mit der Migros Golf AG ist Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen anwendbar. Für Streitigkeiten gilt Gerichtsstand Luzern, Schweiz.

Stand: Holzhäusern, September 2023