Transparenz trifft Vertrauen.

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18-Loch Zugersee: Heutige Pin Position 4

9-Loch Rigi: Heutige Pin Position 4

9-Loch Par 3 Pilatus: Heutige Pin Position 4

Golfanlage
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18-Loch

9-Loch

6-Loch

Golfanlage
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18-Loch Panorama

9-Loch Campus

Golfanlage
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18-Loch Lägern

9-Loch Back Nine

9-Loch Altberg

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18 trous

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9 Loch Platz 2: Gelb

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Migros Golf / Migros GolfCard

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Migros Golf AG

1. Regelungsgegenstand und Geltungsbereich

1.1 Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Migros Golf AG (nachfolgend «AGB») gelten für den Erwerb sämtlicher Spielberechtigungen, Kurse und Mitgliedschaften (nachfolgend «Produkte»). Mit Unterzeichnung des Beitrittsformulars oder der Anmeldung via Online-Anmeldeformular werden gleichzeitig die geltenden AGB akzeptiert.

1.2 Vertragspartnerin
Vertragspartnerin für sämtliche Produkte ist die Migros Golf AG, c/o Genossenschaft Migros Luzern, in Dierikon, Industriestrasse 2, 6036 Dierikon, CHE-154.388.757.

1.3 Abgrenzung zu weiteren Golf Clubs
Auf den Migros Golf Anlagen bestehende Golf Clubs (i.d.R. Vereine) sind rechtlich und organisatorisch unabhängig von der Migros Golf AG. Deren Mitgliedschaften, Reglemente und Gebühren richten sich nicht nach diesen AGB.

2 Migros GolfCard

2.1 Definition Migros GolfCard
Die Migros GolfCard ist eine Dienstleistung der Migros Golf AG. Die Migros GolfCard (inkl. Swiss Golf Lizenz) beinhaltet die persönliche Mitgliedschaft zur Teilnahme am Spielbetrieb auf den Golfanlagen der Migros sowie weiteren Anlagen, sofern gemäss Clubreglement der Drittanbieter zugelassen. In der Dienstleistung der Migros GolfCard ist die Handicap-Verwaltung enthalten; sie umfasst ein Spielrecht auf den Migros Golfanlagen gegen eine entsprechende Greenfee-Gebühr.

2.2 Beitritt zu Migros GolfCard
Der Beitritt zur Mitgliedschaft erfolgt online, derzeit abrufbar unter:
www.migrosgolf.ch/de/migros-golfcard/

Um eine Migros GolfCard erstellen zu können, wird die angegebene Adresse bei der Registrierung an Swiss Golf weitergeleitet.

2.3 Aufnahmebedingungen
Die Migros GolfCard kann grundsätzlich jede und jeder erwerben, die/der über eine gültige Platzreife (gemäss den Anforderungen des Swiss Golf Verbandes) oder ein offizielles Handicap (HCPI) verfügt. Spieler/innen welche in der Ausbildung zur Platzreife sind, können ebenfalls die Mitgliedschaft beantragen. Zum Spiel auf unseren Anlagen gelten die offiziellen Zulassungsbedingungen der Migros Golf AG, weitere Informationen, abrufbar unter www.migrosgolf.ch/de/platz-betriebsreglement

2.4 Handicap (HCPI) Verwaltung
Die Verwaltung des Handicaps bei Migros GolfCard beruht auf dem WHS Handicap Reglement. (mehr Informationen dazu unter: https://www.migrosgolf.ch/de/migros-golfcard/world-handicap-system.html)

2.5 Mitgliedskarte
Nach Zahlung des Jahresbeitrags bis Ende des laufenden Jahres erhalten die Mitglieder ihre persönliche Migros GolfCard voraussichtlich bis Ende Februar des Folgejahres. Bei Neueintritten innerhalb des laufenden Jahres, wird die Migros GolfCard innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Zahlung zugestellt. Auf der Karte sind folgende Informationen vermerkt: die relevanten Angaben zur Person, Spielstärke und Gültigkeitsdauer.

Alle Mitglieder haben jederzeit die Möglichkeit, ihr aktuelles HCPI Stammblatt einzusehen unter:
MySwissGolf

Bei Verlust des Ausweises kann gegen Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- eine neue Karte bestellt werden.

2.6 Jahresbeiträge
Jahresbeiträge gelten immer pro Kalenderjahr und sind unabhängig vom Ein- oder Austrittsdatum. Rückerstattungen jeglicher Art - insbesondere pro Rata - sind ausgeschlossen. Die aktuellen Preise und weitere Informationen sind abrufbar unter: www.migrosgolf.ch/de/migros-golfcard

2.7 Kündigung und Verlängerung der Migros GolfCard
Die Migros GolfCard kann schriftlich per E-Mail oder Post bis spätestens 30. November des laufenden Jahres (Eingangsdatum bei Migros Golf AG) gekündigt werden. Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt keine schriftliche Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr. In diesem Fall ist der Jahresbeitrag für das folgende Jahr in voller Höhe zu entrichten.

2.8 Ausschluss / Aufnahmeverweigerung
Die Migros Golf AG behält sich das Recht vor, Personen die Erteilung einer Migros GolfCard-Mitgliedschaft zu verweigern oder diese zu entziehen. Seitens der Migros Golf AG ist in solchen Fällen keine Begründung notwendig.

3 Golf Academy

3.1 Definition Golf Academy
Die Golf Academy umfasst das Ausbildungs- und Kursangebot der Migros Golfparks, einschliesslich Privatlektionen und Runden mit einem Pro, die am Schalter, telefonisch oder online gebucht werden können.

3.1.1 Buchung einer Privatlektion / einer privaten Runde mit Pro
Buchungen für eine Privatlektion oder einer privaten Runde mit dem Pro können am Schalter des jeweiligen Golfparks, aber auch telefonisch oder per Internet getätigt werden. Der Eingang der Buchung wird als definitive Zusage gewertet und die AGB gelten damit als akzeptiert.

3.1.2 Abmeldung einer Privatlektion
Bei Abmeldungen einer Privatlektion bis 48 Stunden vor der gebuchten Privatlektion werden keine Kosten erhoben. Bei verspäteten Abmeldungen (weniger als 48 Stunden vor der Privatlektion) bleibt die gesamte Lektionsgebühr geschuldet. Es kann eine Ersatzperson gestellt werden.

3.1.3 Abmeldung einer privaten Runde mit Pro
Bei Abmeldungen einer privaten Runde mit dem Pro bis 5 Tage vor der gebuchten Runde werden keine Kosten erhoben. Bei verspäteten Abmeldungen (ab 4 Tage vor der gebuchten Runde) bleibt die gesamten Lektionen Gebühr geschuldet. Es kann eine Ersatzperson gestellt werden.

3.1.4 Bildmaterial
Zwecks Verbesserung der Technik können Bildaufnahmen gemacht werden.

3.2 Kurswesen

3.2.1 Kursorganisation
Aus organisatorischen Gründen behalten sich die Golfparks der Migros Golf AG vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse bei prozentualer Rückerstattung des Kursgeldes zu kürzen. Fällt eine Kursleitung aus, können die Golfparks der Migros Golf AG einen Kursleitungswechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.

3.2.2 Kursplätze und Durchführung
Um die Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen die Golfparks der Migros Golf AG für jedes Lernangebot eine minimale und maximale Teilnehmendenzahl fest, welche bei Bedarf angepasst werden kann. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.

Bei ungenügender Zahl an Teilnehmenden wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen bzw. zurückerstattet. Die Golfparks der Migros Golf AG behalten sich weiter vor, aufgrund anderer, von den Golfparks der Migros Golf AG nicht zu vertretenden Gründe, im Programm angekündigte Kurse abzusagen. Bereits bezahlte Kursgelder werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden, insbesondere Schadenersatzansprüche bei Änderungen oder Absage eines Kurses, werden ausdrücklich wegbedungen. Bei ungenügender Zahl von Teilnehmenden eines Kurses kann es in Einzelfällen vorkommen, dass ein Golfpark der Migros Golf AG den Kurs unter Vorbehalt des Einverständnisses der Teilnehmenden durchführt, jedoch das Kursgeld entsprechend erhöht oder, wo es sinnvoll ist, die Anzahl der Lektionen bei gleichbleibendem Preis reduziert.

3.2.3 Kursanmeldung und Kurszahlung
Kursanmeldungen können am Schalter des jeweiligen Golfparks der Migros Golf AG, schriftlich per E-Mail oder Post, telefonisch oder per Internet getätigt werden. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des entsprechenden Kursgeldes. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, zuzüglich allfälliger Mehrwertsteuer (MWST). Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung. Nach der Anmeldung für einen Kurs erhalten Teilnehmende vom Golfpark der Migros Golf AG eine Anmeldebestätigung mit verbindlichen Zahlungsanweisungen.

Die Dauer des Kurses richtet sich nach dem gebuchten Kurs und ist befristet. Je nach Abmeldezeitpunkt können die Golfparks der Migros Golf AG das Kursgeld gemäss folgender Regelung ganz oder teilweise erlassen.

3.2.4 Abmeldungen
Eine Abmeldung aus einem Kurs ist mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeitpunkt kann das Kursgeld ganz oder teilweise erlassen werden. Dazu gelten folgende Regelungen:

Bei Abmeldungen bis mindestens 7 Kalendertage vor Kursbeginn wird die Migros Golf AG das Kursgeld erlassen bzw. zurückerstatten, wobei eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 erhoben wird. Die Abmeldung kann per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Erfolgt die Abmeldung weniger als 7 Kalendertage vor Kursbeginn, ist das gesamte Kursgeld geschuldet.

3.2.5 Kursausschluss
Die Golfparks der Migros Golf AG behalten sich vor, Teilnehmende aus einem Kurs auszuschliessen.

In folgenden Fällen ist das ganze Kursgeld geschuldet, d.h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursgeldes:
Kursausschluss aufgrund Nichtbezahlung des Kursgeldes sowie in schwerwiegenden Fällen (Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung etc.).

3.2.6 Versäumte Lektionen
Versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden. Grundsätzlich sind auch keine Kursgeld-Rückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen möglich.

3.2.7 Platzreife-Kurs
Der Platzreife-Kurs ist innerhalb von 365 Tagen ab Kursbeginn abzuschliessen. Voraussetzung für den Erhalt des Platzreife-Zertifikats ist eine Anwesenheit von mindestens 80% der Kursdauer.

3.2.8 Kommunikationssystem
In den Kursen der Migros Golfparks können Analysetools sowie digitale Kommunikationssysteme eingesetzt werden. Die Kommunikation zwischen Kursleitung und Teilnehmenden kann ganz oder teilweise über diese Systeme erfolgen.

4 Jahreskarten

4.1 Definition Jahreskarte
Jahreskarten sind persönliche, nicht übertragbare Spielberechtigungen für die Migros Golfanlagen, deren Umfang sich nach der jeweiligen Kategorie richtet.

4.2 Erhalt und Umgang mit Jahreskarten
Die Jahreskarte ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Der jeweilige Golfpark der Migros Golf AG behält sich diesbezüglich Kontrollen vor. Ein Verstoss hat das Aussprechen eines Platzverbotes für die Karteninhabende und für den unbefugten Dritten zur Folge. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Jahreskartenbetrages.

Die Golfparkleitung des jeweiligen Golfparks der Migros Golf AG kann die Anzahl der Jahreskarten beschränken. Jahreskarteninhabende nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass Reglementsänderungen zum Bezug von Jahreskarten vorbehalten bleiben und, dass ihnen diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung können Karteninhabende keine Rechte ableiten. Gewisse Jahreskarten erfordern die Mitgliedschaft in einem der Golfclubs Waldkirch, Lägern, Ennetsee, Oberkirch, Bern oder La Côte.

Nichtbenutzen der Anlage berechtigt die Karteninhabende nicht zur Reduktion/Rückforderung des Jahreskartenbetrages. Der jeweilige Golfpark der Migros Golf AG kann sein Angebot und die Betriebszeit jederzeit ändern. Jahreskarteninhabende haben im Falle einer Reduktion des Angebotes oder der Betriebszeiten keinen Anspruch auf eine Rückvergütung oder Verlängerung seiner Jahreskarte.

Es besteht die Möglichkeit, die Jahreskarte gegen eine Gebühr bei der europäischen Reiseversicherung (ERV) zu versichern. Dadurch wird bei Krankheit, Verletzung, Tod, Wechsel des Arbeitsortes, unverschuldeter Kündigung Annullierungskosten-Schutz für die bereits beglichene JK-Gebühr garantiert. Details und weitere Informationen sind derzeit abrufbar unter:
https://www.migrosgolf.ch/de/golfparks/erv.html

5 Migros GolfPass

5.1 Definition Migros GolfPass
Der Migros GolfPass ist ein Upgrade zur Jahreskarte und somit an die Dauer sowie Kategorie der jeweiligen Jahreskarte gebunden.

Für Clubmitglieder des Golfclubs Waldkirch, Lägern, Ennetsee, Oberkirch, Bern und La Côte (ausgenommen Junioren bis 18 Jahre) besteht die Möglichkeit einen Migros Golf Pass zu erwerben. Dieser berechtigt zum begrenzten Gratisspiel auf allen Migros-Golfanlagen innerhalb der gewählten Jahreskarten-Kategorie, analog dem Buchungsrecht gemäss Platz- und Betriebsreglement Pkt. 5ff.

5.2 Buchungen

5.2.1 Grundlage
Für die Buchungen von Migros GolfPass Inhabenden gilt immer die Jahreskartenkategorie des Heim-Golfparks als Grundlage. Buchungen sind frühestens 7 Tage im Voraus möglich.

5.2.2 Kurz- und langfristige Buchungen
Es ist eine langfristige Buchung pro Woche möglich (gilt nicht für Heimclub). Kurzfristige Buchungen sind unbeschränkt möglich (im Rahmen des maximalen Kontigents pro Fremdanlage).

5.2.3 Anzahl Buchungen pro Jahr
Pro Fremdanlage (also nicht Heimclub/Heimgolfpark) sind max. 12 Buchungen (unabhängig von der Anzahl gespielter Löcher) pro Jahr möglich. Jede weitere Buchung wird mit einem reduzierten Greenfee-Preis analog Migros GolfCard Mitglieder verrechnet. Rundenkontigente, die im Kalenderjahr nicht eingelöst werden, verfallen per 31.12. des jeweiligen Jahres und können nicht auf das Folgejahr übertragen werden.

Die Greenfeegebühren an Turnieren sind im Migros GolfPass innerhalb des Rundenkontigents von 12 Runden pro Fremdanlage inbegriffen. Das Matchfee muss ordentlich bezahlt werden. Nach Ausschöpfung des Rundenkontigents von 12 Runden pro Fremdanlage bezahlen Migros Golf Pass-Inhaber den Greenfee-Preis Migros GolfCard Mitglieder. Das Matchfee muss ordentlich bezahlt werden.

5.3 Clubmitglieder ohne Migros GolfPass
Clubmitglieder des Golfclubs Waldkirch, Lägern, Ennetsee, Oberkirch, Bern und La Côte (ausgenommen Junioren bis 18 Jahre) mit Jahreskarten (ohne Option Migros GolfPass) erhalten auf den übrigen Migros Golf Anlagen einen Rabatt analog dem Greenfee Preis für Migros GolfCard-Inhaber. Für Junioren bis 18 Jahre beträgt der Rabatt 50% auf das Greenfee.

6 Allgemein

6.1 Kündigung und Verlängerung
Sämtliche Produkte mit Ausnahme der Kurse der Golf Academy (vgl. Ziff. 3) können schriftlich per E-Mail oder Post bis spätestens 30. November des laufenden Jahres (Eingangsdatum bei Migros Golf AG) gekündigt werden. Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt keine schriftliche Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr. In diesem Fall ist der Jahresbeitrag für das folgende Jahr in voller Höhe zu entrichten.

Abonnemente und Kurse der Golf Academy sind von dieser Regelung ausgenommen und haben eine fixe Laufdauer (vgl. Ziff. 3).

6.2 Haftungsausschluss, Versicherung und Einhaltung von Reglementen
Die Migros Golf AG schliesst jegliche Haftung, soweit gesetzlich zulässig, aus. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen auf dem Gelände kann die Migros Golf AG nicht haftbar gemacht werden.

Die Nutzung der Migros Golf Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Jede Person ist verpflichtet, die Wetterverhältnisse selbst einzuschätzen und bei Unwettern, erhöhter Sturm- oder Blitzgefahr den Platz zu verlassen und sich angemessen zu schützen. Die R&A "The Rules of Golf" und die Regeln der einzelnen Golfparks, Golfanlagen sowie alle Weisungen des zuständigen Migros Personals sind zwingend einzuhalten.
Benutzer der Anlage sind selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich.

Die aktuell geltenden Reglemente und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung der Migros Golf Anlagen sind abrufbar unter:
https://www.migrosgolf.ch/de/platz-betriebsreglement.html
oder können bei Bedarf beim entsprechenden Golfpark bezogen werden.

Für Personen unter 18 Jahren ist die Zustimmung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter erforderlich, um Dienstleistungen oder Angebote der Migros Golf AG in Anspruch zu nehmen. Eltern oder gesetzliche Vertreter erklären sich mit der Zustimmung zu den AGB bereit, die Verantwortung für die Handlungen der minderjährigen Person zu übernehmen. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung der AGB sowie aller weiteren geltenden Regelungen. Die Eltern oder gesetzlichen Vertreter haften für Schäden, die durch die minderjährige Person verursacht werden.

6.3 Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit den Produkten und Dienstleistungen der Migros Golf AG unterliegen der Datenschutzerklärung der Migros-Gruppe. Die Datenschutzerklärung erläutert den Umgang der Migros mit Personendaten unter anderem im Zusammenhang mit den Produkten und Dienstleistungen der Migros Golf AG und enthalten insbesondere Angaben dazu, wofür Personendaten bearbeitet werden, wie sie in der Migros-Gruppe weitergegeben werden und welche Rechte betroffene Personen mit Bezug auf ihre Personendaten haben. Die Datenschutzerklärung ist abrufbar, derzeit unter privacy.migros.ch. Mit Erwerb der Migros GolfCard bzw. einem anderen Vertragsschluss mit der Migros Golf AG akzeptieren die Mitglieder die damit gemäss Datenschutzerklärung verbundene Bearbeitung ihrer Personendaten.

Die Migros Golf AG und die mit ihrem verbundenen Unternehmen der Migros-Gruppe übermitteln den Mitgliedern Informationen und Angebote von sich und anderen Unternehmen der Migros-Gruppe sowie von Partnerunternehmen z.B. in Form von E-Mails und Werbebroschüren. Mit Erwerb der Migros GolfCard bzw. einem anderen Vertragsschluss mit der Migros Golf AG stimmen die Mitglieder zu, dass entsprechende Nachrichten auch elektronisch übermittelt werden können.

Diese Nachrichten und ihr Versand können jeweils auch personalisiert werden, um die Mitglieder nur Informationen zu übermitteln, die für sie voraussichtlich interessant sind. Um den Mitgliedern ein möglichst persönliches Nutzungserlebnis zu bieten, kann die Migros Golf AG Verhaltens- und Transaktionsdaten zusammen mit bereits vorhandenen Personendaten auswerten. Nähere Informationen zu dieser Profilierung sowie zu den Rechten der Mitglieder finden sich ebenfalls in der Datenschutzerklärung der Migros.

Die Migros Golf AG kann im Einzelfall in Zusammenarbeit mit den Golfclubs zur Identifikation und Verifikation von Mitgliedern sowie zur Kontaktaufnahme und zur Prüfung der rechtmässigen Teilnahme an Turnieren personenbezogene Daten abgleichen.

6.4 Webcam
Zur Information: auf dem Golfpark-Areal sind Webcams installiert. Auskunft zu den einzelnen Standorten sind vor Ort erhältlich, siehe auch entsprechende Piktogramme mit QR-Code.

6.5 Programm-, Preis- und AGB-Änderungen
Die Migros Golf AG behält sich das Recht vor, das Programm, die Preise sowie diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen dieser AGB treten in Kraft, sofern diese nicht innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe schriftlich per E-Mail oder Post abgelehnt werden. Sollten die geänderten AGB abgelehnt werden, gilt die zuletzt akzeptierte Version. Im Zweifelsfall ist jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltende Version massgebend, welche für diesen Vertragsabschluss (Mitgliedschaft und/oder Kurs) nicht einseitig geändert werden kann.

6.6 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so werden dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht beeinträchtigt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine zulässig wirksame Bestimmung zu ersetzen, durch die der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann und die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke.

6.7 Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen und Streitigkeiten mit der Migros Golf AG ist Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen sowie dem Wiener Kaufrecht, anwendbar. Für Streitigkeiten sind ausschliesslich der Gerichte von Luzern, Kanton Luzern, Schweiz zuständig.

Stand: 18. Dezember 2025